Anlage 7 (zu § 37 Abs. 5, § 38 Abs. 1, 3 und 4)
Betriebliche Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1971)
- 1.
Ausbildungsstruktur
In der betrieblichen Ausbildung für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 sind an der für den Einsatz vorgesehenen Flugsicherungsstelle im jeweiligen Verwendungsbereich zwei Trainingsabschnitte erfolgreich zu durchlaufen.
Der erste Trainingsabschnitt ist eine allgemeine Einweisung mit einem organisatorischen und einem fachlichen Teil; der zweite Trainingsabschnitt umfasst das praktische Training zum Erwerb der Berechtigung(en) für einen Arbeitsplatz oder eine Gruppe von Arbeitsplätzen.
Das Training im zweiten Trainingsabschnitt wird grundsätzlich in drei Trainingsphasen (Start-, Mittel- und Endphase) unterteilt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phasen (Erbringen aller Leistungsnachweise) wird (werden) die Berechtigungsprüfung(en) durchgeführt.
- 2.
Ausbildungsinhalte der Trainingsabschnitte; Leistungsnachweise
- 2.1
Erster Trainingsabschnitt (Allgemeine Einweisung)- a)
Ausbildungsinhalte
Organisatorische Inhalte, insbesondere:
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Organisation der Flugsicherungsstelle
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Arbeitsbereiche und Verantwortlichkeiten in der Flugsicherungsstelle
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Zusammenarbeit mit anderen Firmen/Institutionen
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Administrative Verfahren
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Erforderliche Berechtigungen und zugehörige Arbeitsplätze
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