Anlage 2 (zu § 13 Abs. 6 und 7, § 14 Abs. 1, 2 und 3)
Betriebliche Ausbildung für Fluglotsen
(Fundstelle: BGBl. I 2008, 1958 - 1959)
- 1.
Ausbildungsstruktur
In der betrieblichen Ausbildung für Fluglotsen sind an der für den Einsatz vorgesehenen Flugsicherungsstelle mehrere Trainingsabschnitte erfolgreich zu durchlaufen. Der erste Trainingsabschnitt ist eine allgemeine Einweisung mit einem organisatorischen und einem fachlichen Teil; jeder weitere Trainingsabschnitt umfasst nach einer abschnittsbezogenen fachlichen Einweisung das praktische Training zum Erwerb der Berechtigung(en) für einen Arbeitsplatz oder eine Gruppe von Arbeitsplätzen. Die Zahl der Trainingsabschnitte hängt von der Anzahl der insgesamt erforderlichen Berechtigungen ab.
Das Training in jedem Trainingsabschnitt (mit Ausnahme des ersten Abschnitts) wird grundsätzlich in drei Trainingsphasen (Start-, Mittel- und Endphase) unterteilt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Phasen (Erbringen aller Leistungsnachweise) wird (werden) die Berechtigungsprüfung(en) durchgeführt, soweit ein Berechtigungserwerb nicht mittels des Systems fortlaufender Beurteilungen erfolgt.
- 2.
Ausbildungsinhalte der Trainingsabschnitte, Leistungsnachweise
- 2.1
Erster Trainingsabschnitt (Allgemeine Einweisung)- a)
Ausbildungsinhalte
Organisatorische Inhalte, insbesondere:
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Organisation der Flugsicherungsstelle
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Arbeitsbereiche und Verantwortlichkeiten in der Flugsicherungsstelle
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Zusammenarbeit mit anderen Firmen/Institutionen
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Administrative Verfahren
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