§ 9 Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung - Digitale Gesetze
§ 9 Anwendung der Straßenverkehrs-Ordnung
Wer ein Elektrokleinstfahrzeug im Straßenverkehr führt, unterliegt den Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung nach Maßgabe der nachfolgenden §§ 10 bis 13.