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§ 4 Ablehnung der Anerkennung - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Eingangsformel
Erster Teil Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
§ 1 Antrag
§ 2 Nachweise
§ 3 Anerkennungsurkunde
§ 4 Ablehnung der Anerkennung
Zweiter Teil Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
Dritter Teil Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
Vierter Teil Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
§ 4 Ablehnung der Anerkennung
Über eine Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist ein schriftlicher Bescheid zu erteilen.