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§ 3 Anerkennungsurkunde - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Lohnsteuerhilfevereine (DVLStHV)
Eingangsformel
Erster Teil Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
Zweiter Teil Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
Dritter Teil Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
Vierter Teil Haftpflichtversicherung
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein
§ 3 Anerkennungsurkunde
Die Anerkennungsurkunde (§ 17 des Gesetzes) enthält
1.
die Bezeichnung der anerkennenden Behörde,
2.
Ort und Datum der Anerkennung,
3.
Namen und Sitz des Vereins,
4.
die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein,
5.
Dienstsiegel und
6.
Unterschrift.