Zweiter Teil Beratungsstellen, Beratungsstellenleiter
Dritter Teil Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine
Vierter Teil Haftpflichtversicherung
§ 1 Antrag - Digitale Gesetze
§ 1 Antrag
Der Antrag auf Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein ist schriftlich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzureichen, in deren Bezirk der Verein seinen Sitz und seine Geschäftsleitung hat.