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xxxx - Digitale Gesetze
Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (DiätenG)
Erster Abschnitt Aufwandsentschädigung, Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Unfallversicherung
Zweiter Abschnitt Unkosten- und Tagegeldpauschale sowie Reisekosten
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen
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Die Bundesregierung hat dem vorstehenden Gesetz die nach Artikel 113 des Grundgesetzes erforderliche Zustimmung erteilt.