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Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages (DiätenG)
Erster Abschnitt Aufwandsentschädigung, Alters- und Hinterbliebenenversorgung, Unfallversicherung
Zweiter Abschnitt Unkosten- und Tagegeldpauschale sowie Reisekosten
Dritter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 21 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 21
Zeiten der Mitgliedschaft im Bundestag, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes liegen, werden berücksichtigt.