Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
13. - Digitale Gesetze
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (BTGO1980Anl1ABest)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
13.
Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.