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13. - Digitale Gesetze
Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages (BTGO1980Anl1ABest)
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Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
13.
Eine Spende, die ein Mitglied des Deutschen Bundestages nachweislich an seine Partei weiterleitet, ist nicht anzeigepflichtig. Die Rechenschaftspflicht der Partei bleibt in diesem Fall unberührt.