Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
§ 6 Stückelung der Wertpapiere - Digitale Gesetze
§ 6 Stückelung der Wertpapiere
Die Stückelung der Wertpapiere, insbesondere die kleinste Stückelung und die Anzahl der in dieser Stückelung ausgegebenen Wertpapiere, müssen den Bedürfnissen des Börsenhandels und des Publikums Rechnung tragen.