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§§ 13 bis 47 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Verordnung über die Zulassung von Wertpapieren zum regulierten Markt einer Wertpapierbörse (BörsZulV)
Inhaltsübersicht
Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Erster Abschnitt Zulassungsvoraussetzungen
§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
§ 2 Mindestbetrag der Wertpapiere
§ 3 Dauer des Bestehens des Emittenten
§ 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
§ 5 Handelbarkeit der Wertpapiere
§ 6 Stückelung der Wertpapiere
§ 7 Zulassung von Wertpapieren einer Gattung oder einer Emission
§ 8 Druckausstattung der Wertpapiere
§ 9 Streuung der Aktien
§ 10 Emittenten aus Drittstaaten
§ 11 Zulassung von Wertpapieren mit Umtausch- oder Bezugsrecht
§ 12 Zulassung von Zertifikaten, die Aktien vertreten
§§ 13 bis 47 (weggefallen)
Dritter Abschnitt Zulassungsverfahren
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Erstes Kapitel: Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Erster Abschnitt: Zulassungsvoraussetzungen
§§ 13 bis 47 (weggefallen)