Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
§ 4 Rechtsgrundlage der Wertpapiere
Die Wertpapiere müssen in Übereinstimmung mit dem für den Emittenten geltenden Recht ausgegeben werden und den für das Wertpapier geltenden Vorschriften entsprechen.