Erstes Kapitel Zulassung von Wertpapieren zur regulierten Notierung
Zweites Kapitel Pflichten des Emittenten zugelassener Wertpapiere
Drittes Kapitel Schlussvorschriften
§ 1 Rechtsgrundlage des Emittenten
Die Gründung sowie die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag des Emittenten müssen dem Recht des Staates entsprechen, in dem der Emittent seinen Sitz hat.