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§ 939 Aufhebung gegen Sicherheitsleistung - Digitale Gesetze
Zivilprozessordnung (ZPO)
Inhaltsübersicht
Buch 1 Allgemeine Vorschriften
Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Buch 3 Rechtsmittel
Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 Weitere besondere Verfahren
Buch 7 Mahnverfahren
Buch 8 Zwangsvollstreckung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
Abschnitt 3 Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen
Abschnitt 4 Wirkungen des Pfändungsschutzkontos
Abschnitt 5 Arrest und einstweilige Verfügung
§ 916 Arrestanspruch
§ 917 Arrestgrund bei dinglichem Arrest
§ 918 Arrestgrund bei persönlichem Arrest
§ 919 Arrestgericht
§ 920 Arrestgesuch
§ 921 Entscheidung über das Arrestgesuch
§ 922 Arresturteil und Arrestbeschluss
§ 923 Abwendungsbefugnis
§ 924 Widerspruch
§ 925 Entscheidung nach Widerspruch
§ 926 Anordnung der Klageerhebung
§ 927 Aufhebung wegen veränderter Umstände
§ 928 Vollziehung des Arrestes
§ 929 Vollstreckungsklausel; Vollziehungsfrist
§ 930 Vollziehung in bewegliches Vermögen und Forderungen
§ 931 Vollziehung in eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk
§ 932 Arresthypothek
§ 933 Vollziehung des persönlichen Arrestes
§ 934 Aufhebung der Arrestvollziehung
§ 935 Einstweilige Verfügung bezüglich Streitgegenstand
§ 936 Anwendung der Arrestvorschriften
§ 937 Zuständiges Gericht
§ 938 Inhalt der einstweiligen Verfügung
§ 939 Aufhebung gegen Sicherheitsleistung
§ 940 Einstweilige Verfügung zur Regelung eines einstweiligen Zustandes
§ 940a Räumung von Wohnraum
§ 941 Ersuchen um Eintragungen im Grundbuch usw.
§ 942 Zuständigkeit des Amtsgerichts der belegenen Sache
§ 943 Gericht der Hauptsache
§ 944 Entscheidung des Vorsitzenden bei Dringlichkeit
§ 945 Schadensersatzpflicht
§ 945a Einreichung von Schutzschriften
§ 945b Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Grenzüberschreitende vorläufige Kontenpfändung
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
Inhaltsverzeichnis
Buch 8: Zwangsvollstreckung
Abschnitt 5: Arrest und einstweilige Verfügung
§ 939 Aufhebung gegen Sicherheitsleistung
Nur unter besonderen Umständen kann die Aufhebung einer einstweiligen Verfügung gegen Sicherheitsleistung gestattet werden.