Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 34 Besonderer Gerichtsstand des Hauptprozesses
Für Klagen der Prozessbevollmächtigten, der Beistände, der Zustellungsbevollmächtigten und der Gerichtsvollzieher wegen Gebühren und Auslagen ist das Gericht des Hauptprozesses zuständig.