Titel 3 Vereinbarung über die Zuständigkeit der Gerichte
Titel 4 Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
Abschnitt 2 Parteien
Abschnitt 3 Verfahren
Buch 2 Verfahren im ersten Rechtszug
Buch 3 Rechtsmittel
Buch 4 Wiederaufnahme des Verfahrens
Buch 5 Urkunden- und Wechselprozess
Buch 6 Weitere besondere Verfahren
Buch 7 Mahnverfahren
Buch 8 Zwangsvollstreckung
Buch 9 (weggefallen)
Buch 10 Schiedsrichterliches Verfahren
Buch 11 Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
§ 16 Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen - Digitale Gesetze
§ 16 Allgemeiner Gerichtsstand wohnsitzloser Personen
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person, die keinen Wohnsitz hat, wird durch den Aufenthaltsort im Inland und, wenn ein solcher nicht bekannt ist, durch den letzten Wohnsitz bestimmt.