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Schlussformel - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand der Prüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Durchführung der Prüfung
§ 4 Nichtöffentlichkeit der Prüfung
§ 5 Bewertung der Prüfung
§ 6 Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
§ 7 Befreiung von der Prüfungspflicht
§ 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
§ 9 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Satz 1) Prüfungsgegenstände
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
Schlussformel
Der Bundesrat hat zugestimmt.