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Anlage 2 [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (ZertVerwV)
Eingangsformel
§ 1 Gegenstand der Prüfung
§ 2 Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
§ 3 Durchführung der Prüfung
§ 4 Nichtöffentlichkeit der Prüfung
§ 5 Bewertung der Prüfung
§ 6 Wiederholung der Prüfung und Prüfungsbescheinigung, weitere Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
§ 7 Befreiung von der Prüfungspflicht
§ 8 Juristische Personen und Personengesellschaften als zertifizierte Verwalter
§ 9 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 1 Satz 1) Prüfungsgegenstände
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1) Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
Inhaltsverzeichnis
Anlage 2 (zu § 6 Absatz 2 Satz 1)
Zertifikat über die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nach § 26a des Wohnungseigentumsgesetzes
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 5186)
(Name, Vorname)
geboren am
in
wohnhaft in
hat am
vor der Industrie- und Handelskammer …
die Prüfung zum zertifizierten Verwalter erfolgreich abgelegt.
(Stempel/Siegel)
(Ort und Datum)
(Unterschrift)