Erster Teil Allgemeine Vorschriften für den Verband
Zweiter Teil Errichtung des Verbands
Dritter Teil Rechtsverhältnisse des Verbands zu seinen Mitgliedern und Dritten
Vierter Teil Verbandsverfassung
Fünfter Teil Satzungsänderung sowie Umgestaltung und Auflösung des Verbands
Sechster Teil Rechnungswesen
Siebter Teil Verfahrensvorschriften
Achter Teil Aufsicht, Oberverband, Unterverband
Neunter Teil Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 51 Unterrichtung der Verbandsmitglieder
In Verbänden, die einen Verbandsausschuß haben, unterrichtet der Verbandsvorsteher die Verbandsmitglieder in angemessenen Zeitabständen über die Angelegenheiten des Verbands.