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§ 5 Hilfsmerkmale - Digitale Gesetze
Gesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen (WoStatG)
Eingangsformel
§ 1 Anordnung als Bundesstatistik, Erhebungsart
§ 2 Erhebungseinheiten und Stichprobenauswahl
§ 3 Berichtszeitpunkt
§ 4 Erhebungsmerkmale
§ 5 Hilfsmerkmale
§ 6 Erhebungsstellen
§ 7 Erhebungsbeauftragte
§ 8 Datenübermittlung an die Erhebungsstellen
§ 9 Auskunftspflicht
§ 10 Art der Auskunftserteilung
§ 11 Verwendung von Merkmalen
§ 12 Zusatz- oder Sonderaufbereitungen
§ 13 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 5 Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
2.
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
3.
Lage der Wohnung im Gebäude,
4.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.