Nutzung der Wohnung durch den Eigentümer, Hauptmieter, Untermieter, privatrechtliche Nutzung durch Angehörige ausländischer Streitkräfte, diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen; bei selbstbewohnten Eigentumswohnungen: Jahr und Art des Erwerbs; bei Eigentümern und Hauptmietern: Fläche der Wohnung, Zahl der Räume mit sechs und mehr Quadratmetern und darunter Zahl der untervermieteten oder gewerblich genutzten Räume, Zahl und Fläche der als Kinderzimmer genutzten Räume, Nutzung als Haupt-, Zweit- oder Ferienwohnung; bei Haupt- oder Zweitwohnung: Ausstattung, Art der Beheizung und Warmwasserversorgung mit Energieart, Thermostatventile, Vorhandensein von Abstellräumen, Zahl der Personenkraftwagen-Abstellplätze mit Lage; Entfernung zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Versorgungseinrichtungen, Gemeinschaftsanlagen, Frei- und Grünflächen in Fußminuten; Fahrhäufigkeit der öffentlichen Verkehrsmittel; Belastung durch Luftverunreinigung und Lärm;