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Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (WOSprAuG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Wahl des Sprecherausschusses
Zweiter Teil Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 20 Ermittlung der Gewählten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil: Wahl des Sprecherausschusses
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Dritter Unterabschnitt: Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste
§ 20 Ermittlung der Gewählten
Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.