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Eingangsformel - Digitale Gesetze
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes (WOSprAuG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Wahl des Sprecherausschusses
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
§ 1 Wahlvorstand
§ 2 Wählerliste
§ 3 Wahlausschreiben
§ 4 Einspruch gegen die Wählerliste
Zweiter Abschnitt Wahl mehrerer Mitglieder des Sprecherausschusses
Dritter Abschnitt Wahl nur eines Mitglieds des Sprecherausschusses
Vierter Abschnitt Schriftliche Stimmabgabe
Fünfter Abschnitt Abstimmung über die Wahl eines Sprecherausschusses
Zweiter Teil Besondere Vorschriften für den Unternehmenssprecherausschuß
Dritter Teil Besondere Vorschriften für die Seeschiffahrt
Vierter Teil Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Eingangsformel
Auf Grund des § 38 des Sprecherausschußgesetzes (Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1988 - BGBl. I S. 2312, 2316) wird verordnet: