Siebenter Abschnitt Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
Achter Abschnitt Ehreneintritt
Neunter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, Wechselabschriften
Zehnter Abschnitt Änderungen
Elfter Abschnitt Verjährung
Zwölfter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eigener Wechsel
Dritter Teil Ergänzende Vorschriften
Vierter Teil Geltungsbereich der Gesetze
Eingangsformel
Die Reichsregierung hat zur Durchführung der Abkommen zur Vereinheitlichung des Wechselrechts (Reichsgesetzbl. 1933 II S. 377) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: