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Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei (VWDG)
Inhaltsübersicht
§ 1 Führung und Zweck der Datei
§ 2 Anlass der Speicherung
§ 3 Inhalt der Datei
§ 4 Übermittelnde Stellen
§ 5 Verantwortung für die Übermittlung und die Datenrichtigkeit
§ 6 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und die deutschen Auslandsvertretungen
§ 7 Weitere Behörden, an die Warndaten übermittelt werden
§ 8 Voraussetzungen für die Datenübermittlung
§ 9 Übermittlung und Veränderung von Daten durch Direkteingabe; Datenabruf im automatisierten Verfahren
§ 10 Zweckbindung und weitere Verarbeitung der Daten
§ 11 Protokollierungspflicht bei Datenübermittlung
§ 12 Auskunft an die betroffene Person
§ 13 Berichtigung und Löschung
§ 14 Einschränkung der Verarbeitung
§ 15 Verordnungsermächtigung
§ 16 Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 17 Evaluation
§ 17 Evaluation - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 17 Evaluation
Die Bundesregierung wird die Anwendung dieses Gesetzes drei Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluieren.