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§ 96 Berechnung von Fristen - Digitale Gesetze
[object Object] (VGG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Teil 2 Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaft
Teil 3 Besondere Vorschriften für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten an Musikwerken
Teil 4 Aufsicht
Teil 5 Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
Teil 6 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 5: Schiedsstelle und gerichtliche Geltendmachung
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Unterabschnitt 1: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 96 Berechnung von Fristen
Auf die Berechnung der Fristen dieses Abschnitts ist § 222 Absatz 1 und 2 der Zivilprozessordnung entsprechend anzuwenden.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 96: Zur Nichtanwendung vgl. § 139 Abs. 1 +++)