Die Mitglieder des Betroffenenrates sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung sowie Ersatz ihrer Reisekosten entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 21: Zur Geltung vgl. § 25 +++)