Abschnitt 1
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung;
Unterstützung von Betroffenen
| § 1 | Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung |
| § 2 | Amt der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen |
| § 3 | (zukünftig in Kraft) |
| § 4 | Unterstützung für Betroffene von sexueller Gewalt oder Ausbeutung in Kindheit oder Jugend |
Abschnitt 2
Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch
von Kindern und Jugendlichen
Unterabschnitt 1
Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten
| § 5 | Die oder der Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen |
| § 6 | Aufgaben |
| § 7 | Berichtspflicht |
| § 8 | Eignung und Befähigung |
| § 9 | Wahl |
| § 10 | Ernennung, Amtseid |
| § 11 | Amtszeit |
| § 12 | Beginn und Ende des Amtsverhältnisses |
| § 13 | Anspruch auf Amtsbezüge, Versorgung und andere Leistungen |
| § 14 | Verwendung von Geschenken |