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§ 37 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Aufstellung des Haushaltsplans
Zweiter Abschnitt Ausführung des Haushaltsplans
Dritter Abschnitt Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung, interne Rechnungsprüfung und Entlastung
Vierter Abschnitt Organisation
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 37 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie ist erstmals für die Aufstellung des Haushaltsplans 1979 anzuwenden.