Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 36 Anwendungsbestimmung - Digitale Gesetze
Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung (SVHV)
Eingangsformel
Erster Abschnitt Aufstellung des Haushaltsplans
Zweiter Abschnitt Ausführung des Haushaltsplans
Dritter Abschnitt Zahlungen, Buchführung, Rechnungslegung, interne Rechnungsprüfung und Entlastung
Vierter Abschnitt Organisation
Fünfter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 36 Anwendungsbestimmung
§ 29a ist erstmals auf die Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2010 anzuwenden.