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Gesetz über die Bildung und Tätigkeit von Stiftungen (StiftBTG)
I. Allgemeine Bestimmungen
II. Stiftungen des Privatrechts
III. Genehmigung und Stiftungsaufsicht
IV. Satzungsänderung und Beendigung der Stiftungen
V. Stiftungen öffentlichen Rechts
VI. Kommunale Stiftungen
VII. Kirchliche Stiftungen
VIII. Nichtrechtsfähige Stiftungen
IX. Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 9 Satzung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
II.: Stiftungen des Privatrechts
-: Stiftungsgeschäft
§ 9 Satzung
Die Satzung einer Stiftung wird, soweit sie nicht auf den Bestimmungen dieses Gesetzes beruht, durch das Stiftungsgeschäft bestimmt.