Abschnitt 1 Voraussetzungen und Inhalt des Sortenschutzes
Abschnitt 2 Bundessortenamt
Abschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht
Abschnitt 5 Rechtsverletzungen
Abschnitt 6 Schlußvorschriften
§ 5 Beständigkeit - Digitale Gesetze
§ 5 Beständigkeit
Eine Sorte ist beständig, wenn sie in der Ausprägung der für die Unterscheidbarkeit maßgebenden Merkmale nach jeder Vermehrung oder, im Falle eines Vermehrungszyklus, nach jedem Vermehrungszyklus unverändert bleibt.