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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung
Kapitel 3 Leistungsgrundsätze
Kapitel 4 Schnelle Hilfen
Kapitel 5 Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung
Kapitel 6 Leistungen zur Teilhabe
Kapitel 7 Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
Kapitel 8 Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit
Kapitel 9 Entschädigungszahlungen
Kapitel 10 Berufsschadensausgleich
Kapitel 11 Besondere Leistungen im Einzelfall
Kapitel 12 Überführung und Bestattung
Kapitel 13 Härtefallregelung
Kapitel 14 Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Kapitel 15 Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände
Kapitel 16 Einsatz von Einkommen und Vermögen
Kapitel 17 Anpassung
Kapitel 18 Organisation, Durchführung und Verfahren
Kapitel 19 Bundesstelle für Soziale Entschädigung
Kapitel 20 Statistik und Bericht
Kapitel 21 Kostentragung
Kapitel 22 Übergangsvorschriften
Kapitel 23 Vorschriften zu Besitzständen
Abschnitt 1 Grundsätze und Leistungen
Abschnitt 2 Neufeststellungen und Anpassung
Abschnitt 3 Vertrauensschutz für die Absicherung gegen Krankheit
Abschnitt 4 Wahlrecht
§ 152 Wahlrecht
§ 153 Schriftform
Abschnitt 5 Anrechnung
Abschnitt 6 Kostentragung und Zuständigkeit
Abschnitt 7 Umsetzung
§ 153 Schriftform - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 23: Vorschriften zu Besitzständen
Abschnitt 4: Wahlrecht
§ 153 Schriftform
Die Geltendmachung des Wahlrechts bedarf der Schriftform und ist gegenüber dem Träger der Sozialen Entschädigung zu erklären.
Nicht amtlicher Hinweis:
(+++ § 153: Inkraft gem. Art. 60 Abs. 7 G v. 12.12.2019 I 2652 mWv 1.1.2024 +++)