3. Rechtsstellung und Pflichten der Seelotsinnen und Seelotsen
4. Lotsenbrüderschaften
5. Bundeslotsenkammer
6. Aufsichtsmaßnahmen
Dritter Abschnitt Seelotswesen außerhalb der Seelotsreviere
Vierter Abschnitt Lotstarife
Fünfter Abschnitt (weggefallen)
Sechster Abschnitt Ordnungswidrigkeiten
Siebter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit im gerichtlichen Verfahren; Seelotseignungsverzeichnis
Achter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 15
Bestehen dringende Gründe für die Annahme, daß die Bestallung zurückgenommen oder widerrufen werden wird, so kann der Seelotsin oder dem Seelotsen die Berufsausübung vorläufig untersagt werden, wenn dies die Sicherheit der Schiffahrt erfordert.