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§ 4 Sprachenvorschrift - Digitale Gesetze
[object Object] (See-ArbZNV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Übersicht über die Arbeitsorganisation
§ 3 Arbeitszeitnachweise
§ 4 Sprachenvorschrift
§ 5 Aufbewahrung
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 2 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitsorganisation an Bord
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1) Standardmuster für die Übersicht über die Arbeitszeiten und Ruhezeiten von Besatzungsmitgliedern
Inhaltsverzeichnis
§ 4 Sprachenvorschrift
Die Übersicht über die Arbeitsorganisation nach § 2 sowie die Arbeitszeitnachweise nach § 3 sind in deutscher und englischer Sprache und in den weiteren Arbeitssprachen des Schiffes zu führen.