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Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)
Erster Abschnitt Einrichtung der Register im Allgemeinen
Zweiter Abschnitt Führung des Schiffsregisters
Dritter Abschnitt Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
Vierter Abschnitt Das Seeschiffsregister
Fünfter Abschnitt Das Binnenschiffsregister
Sechster Abschnitt Das Schiff betreffende Urkunden
Siebenter Abschnitt Das Schiffsbauregister
Achter Abschnitt Maschinell geführte Register
Neunter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Registerakte
Zehnter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 18 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Allgemeine Verfahrensvorschriften
§ 18
Eintragungen in das Register sollen regelmäßig im Wortlaut verfügt werden.