Kapitel 2 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Vertrauenspersonen
Kapitel 3 Gremien der Vertrauenspersonen
Kapitel 4 Beteiligung in besonderen Verwendungen im Ausland
Kapitel 5 Beteiligung der Soldatinnen und Soldaten durch Personalvertretungen
Kapitel 6 Schlussvorschriften
§ 58 Versammlungen der Vertrauenspersonen
In besonderen Verwendungen im Ausland werden Versammlungen der Vertrauenspersonen nach § 33 gebildet. Einsatzliegenschaften stellen einen Kasernenbereich dar.