Abschnitt 3 Tätigkeiten nach § 30c Absatz 4 des Soldatengesetzes
§ 8 Dienstfreie Tage - Digitale Gesetze
§ 8 Dienstfreie Tage
Samstag, Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich dienstfrei. Aus dienstlichen Gründen kann an diesen Tagen, an Sonntagen und an gesetzlich anerkannten Feiertagen Dienst befohlen oder angeordnet werden.