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Gesetz zur Durchsetzung von wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen (SanktDG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften und Aufgaben der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Abschnitt 2 Befugnisse der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung
Abschnitt 3 Verfahren
§ 10 Meldepflichten
§ 11 Vermögensermittlung bei sanktionierten Personen und Personengesellschaften (personenbezogene Ermittlung)
§ 12 Vermögensermittlung zu bestimmten Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen (vermögensbezogene Ermittlung)
§ 13 Aufschiebende Wirkung
Abschnitt 4 Register
Abschnitt 5 Hinweisannahmestelle
Abschnitt 6 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 13 Aufschiebende Wirkung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Verfahren
§ 13 Aufschiebende Wirkung
Widerspruch und Anfechtungsklage gegen Verwaltungsakte nach diesem Gesetz haben keine aufschiebende Wirkung.