| § 2 | Befugnisse zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen |
| § 3 | Befugnisse zur Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen |
| § 4 | Modalitäten der Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen; Verordnungsermächtigung |
| § 5 | Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Ermittlung und Sicherstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen |
| § 6 | Übermittlung von personenbezogenen Daten durch die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung |
| § 7 | Übermittlung von Informationen aus Strafverfahren |
| § 8 | Informationsaustausch mit ausländischen Stellen |
| § 9 | Besondere Überwachungsmaßnahmen bei wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen; Beauftragung Dritter; Verordnungsermächtigung |