Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Verordnung über die Zulässigkeit und den Umfang der Wohnungsfürsorge für Bedienstete der Träger der Rentenversicherung (RVBedWohnV)
Eingangsformel
§ 1 Zulässigkeit der Wohnungsfürsorge
§ 2 Umfang der Wohnungsfürsorge
§ 3 Beteiligung der Aufsichtsbehörde
§ 4 Befristung
§ 5 Übergangsregelung
§ 6 Inkrafttreten
Schlussformel
§ 3 Beteiligung der Aufsichtsbehörde - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 3 Beteiligung der Aufsichtsbehörde
Maßnahmen der Wohnungsfürsorge sind im Einvernehmen mit der zuständigen Aufsichtsbehörde vorzunehmen.