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§§ 19 und 20 - Digitale Gesetze
Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (RsprEinhG)
Erster Abschnitt Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe
Zweiter Abschnitt Verfahrensvorschriften
Dritter Abschnitt Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Abschnitt: Schlußvorschriften
§§ 19 und 20
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