Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Abschnitt 6 Übergangsregelung
§ 11 Zuweisungen für das Krankengeld
Für die Zuweisungen für die Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 gelten die §§ 5 bis 7 und 10 in der am 31. März 2020 geltenden Fassung weiter.