Abschnitt 2 Datenmeldungen, Versichertenklassifikationsmodell und Gutachten
Abschnitt 3 Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
Abschnitt 4 Aufbringung der Finanzmittel für den Innovationsfonds bei den Krankenkassen
Abschnitt 5 Anforderungen an die Zulassung strukturierter Behandlungsprogramme nach § 137g des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
Abschnitt 6 Übergangsregelung
§ 10 Gutachten des Wissenschaftlichen Beirates zu Zuweisungen für das Krankengeld
Auf Grundlage der Daten nach § 7 Absatz 1 überprüft der Wissenschaftliche Beirat in seiner ersten Untersuchung nach § 266 Absatz 10 Satz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Modelle zur Ermittlung der Zuweisungen für die Risikogruppen nach § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3. Dabei sind insbesondere Modelle zu überprüfen, bei denen die Zuweisungen nach Satz 1 ermittelt werden auf der Grundlage von
1.
standardisierten Krankengeldbezugszeiten und versichertenindividuell geschätzten Krankengeldzahlbeträgen sowie