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Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten - Digitale Gesetze
Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (Anlage zur Verordnung zur Einführung der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung) (RheinSchPV 1994)
Inhaltsverzeichnis
Erster Teil Auf der gesamten Rheinstrecke anwendbare Bestimmungen
Zweiter Teil Sonderbestimmungen für einzelne Strecken
Dritter Teil Umweltbestimmungen
Kapitel 15 Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen
§ 15.01 Begriffsbestimmungen und Anwendung
§ 15.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 15.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 15.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 15.05 Ölkontrollbuch, Abgabe an Annahmestellen
§ 15.06 Sorgfaltspflicht beim Bunkern
§ 15.07 Sorgfaltspflicht beim Bunkern von Flüssigerdgas (LNG) (Anlage 3: Bild 62)
§ 15.08 Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen aus dem Ladungsbereich
§ 15.09 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
Anlage 1 Unterscheidungsbuchstabe oder -Buchstabengruppe des Landes, in welchem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2
Anlage 3 Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6 Schallzeichen
Anlage 7 Schiffahrtszeichen
Anlage 8 Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9 Lichtwahrschau Oberwesel – St. Goar Rhein-km 548,50 – 555,43
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
Anlage 13 Verzeichnis der mitzuführenden Urkunden und Sonstigen Unterlagen nach § 1.10 RheinSchPV
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Umweltbestimmungen
Kapitel 15: Gewässerschutz und Entsorgung von Schiffsabfällen
Anlage 12 Verzeichnis der Fahrzeug- und Verbandsarten
(Fundstelle: BGBl. II 2018, 174 – 175)
Bezeichnung:
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Tankmotorschiff
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Gütermotorschiff
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Kanalpeniche
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Schleppboot
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Schubboot
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Tankschleppkahn
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Güterschleppkahn
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Tankschubleichter
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Güterschubleichter
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Trägerschiffsleichter
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Tagesausflugsschiff
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Kabinenschiff
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Schnelles Schiff
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Schwimmendes Gerät
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Baustellenfahrzeug
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Sportfahrzeug
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Schubverband
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Gekuppelte Fahrzeuge
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Schleppverband
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Fahrzeug (Typ unbekannt)