Teil 2 Rechtsdienstleistungen durch nicht registrierte Personen
Teil 3 Rechtsdienstleistungen durch registrierte Personen
Teil 4 Rechtsdienstleistungsregister
Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
§ 15a Statistik
Über Verfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 4 und § 15 wird eine Bundesstatistik durchgeführt. § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist anzuwenden.