Teil 5 Datenübermittlung und Zuständigkeiten, Bußgeldvorschriften
§ 15a Statistik - Digitale Gesetze
§ 15a Statistik
Über Verfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 4 und § 15 wird eine Bundesstatistik durchgeführt. § 17 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes ist anzuwenden.