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Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Qualitätsfachmann Fertigungsprüftechnik und zur Geprüften Qualitätsfachfrau Fertigungsprüftechnik (QFUV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Umschulungsabschluss
Abschnitt 2 Umschulung
Abschnitt 3 Umschulungsprüfung
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 7 Teilnahmenachweise - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Umschulung
§ 7 Teilnahmenachweise
Über die regelmäßige Teilnahme am Umschulungslehrgang und an der betrieblichen Umschulungsphase ist jeweils ein schriftlicher Nachweis durch die teilnehmende Person zu führen.