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Anlage 4 [object Object] - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute sowie über die darüber zu erstellenden Berichte (PrüfbV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Angaben zum Institut
Abschnitt 3 Aufsichtliche Vorgaben
Abschnitt 4 Angaben zum Kreditgeschäft
Abschnitt 5 Abschlussorientierte Berichterstattung
Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Abschnitt 8 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
§ 71 Erstmalige Anwendung; Übergangsbestimmung
§ 72 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 70) SON01
Anlage 2 (zu § 70) SON02
Anlage 3 (zu § 70) SON04
Anlage 4 (zu § 70) SON05
Anlage 5 (zu § 27)
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 9: Schlussvorschriften
Anlage 4 (zu § 70)
SON05
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Institut:
Laufende Nummer
Auslagerungsunternehmen inklusive Adresse
KN-Ident-Nr.
Ausgelagerte Aktivitäten und Prozesse
Status
(geplant zum/
durchgeführt am/
beendet am)
Datum der Auslagerung
Bemerkungen
insbesondere zu Weiterverlagerungen