Abschnitt 6 Angaben zu Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten sowie Angaben in Konzernprüfungsberichten
Abschnitt 7 Sondergeschäfte
Abschnitt 8 Datenübersicht
Abschnitt 9 Schlussvorschriften
Anlage 4 [object Object] - Digitale Gesetze
Anlage 4 (zu § 70) SON05
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 961; bzgl. einzelner Änderungen vgl. Fußnote)
Datenübersicht für Institute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben