Teil 4 Eignungsprüfung nach dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Teil 5 Übergangsbestimmungen
§ 1 Voraussetzungen für die Zulassung - Digitale Gesetze
§ 1 Voraussetzungen für die Zulassung
Zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes wird als Bewerberin oder Bewerber für den Beruf des Patentanwalts zugelassen, wer die Voraussetzungen des § 6 der Patentanwaltsordnung erfüllt.