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[object Object] (PapTechAusbV 2010)
Eingangsformel
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2 Dauer der Berufsausbildung
§ 3 Struktur der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5 Durchführung der Berufsausbildung
§ 6 Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt der Abschlussprüfung
§ 7 Inhalt von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8 Prüfungsbereiche von Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 9 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Aufbereitung von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Qualitätssicherung“
§ 10 Prüfungsbereich „Aufbereiten von Roh-, Faser- und Hilfsstoffen sowie Instandhaltung“
§ 11 Inhalt von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 13 Prüfungsbereich „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
§ 14 Prüfungsbereich „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“
§ 15 Prüfungsbereich „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“
§ 16 Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 17 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 18 Mündliche Ergänzungsprüfung in der Abschlussprüfung
§ 19 Übergangsregelung
Anlage (zu § 4 Absatz 1 Satz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Papiertechnologen/zur Papiertechnologin
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 12 Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
2.
„Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
3.
„Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ sowie
4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.